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Sportkletter­lehrer*in werden Was erwartet mich?

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Dein Berufsweg Die Ausbildung im Detail

Ausbildungsdauer

Die Befugnis zur Sportkletterlehrerin/zum Sportkletterlehrer kann in der Steiermark über unterschiedliche Ausbildungswege erlangt werden:

  • Die komplette Ausbildung umfasst 21 Ausbildungstage. Zusätzlich sind mindestens 40 Unterrichtseinheiten á 50min an Praxis nachzuweisen. Nach einer Prüfung über die theoretischen Ausbildungsinhalte und positiver Absolvierung eines Lehrauftrittes kann nach einer Ausbildungsdauer von 9 Tage der Anwärterstatus erreicht werden. Diese Ausbildung wird aktuell nicht vom Steirischen Bergsportführerverband angeboten.
  • Personen, die einen Instruktor Kurs Sportklettern an einer BSPA gemacht haben, oder Polizeibergführer*innen (nur mit Nachweis eines Sportkletterkurses in der Ausbildung) müssen fehlende Inhalte in einem 3-tägigen Kurs absolvieren. An theoretischen Inhalten sind dies Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Ethik- und Konfliktmanagement und Erste Hilfe. Praktische Inhalte sind Rettungstechnik und Erste Hilfe.
  • Personen, die die Ausbildung als Berg- und Schiführer*in in Österreich oder einer Sportkletterlehrerin/eines Sportkletterlehrers in einem anderen Bundesland oder in einem anderen Staat nachweisen können, wird die Ausbildung anerkannt. Es sind keine zusätzlichen Ausbildungsmodule zu absolvieren.

Eingangsprüfung Kletterniveau

  • Im Rahmen einer eintägigen Eingangsprüfung muss das geforderte Kletterniveau im Schwierigkeitsgrad 6b+ on-sight und die erforderliche Seil- und Sicherungstechnik nachgewiesen werden. Nicht notwendig ist eine Eingangsprüfung für Berg- und Schiführer*innen, die die Ausbildung nach dem ab dem 1.10.2018 gültigen Lehrplan absolviert haben und für Sportkletterlehrer*innen aus anderen Bundesländern oder anderen Staaten.

Eingangsprüfung Lehrauftritt

Einen solche müssen alle österreichischen Bergführer*innen, die die die Ausbildung nicht nach dem ab dem 1.10.2018 gültigen Lehrplan und keinen Instruktor Sportkletterkurs absolviert haben und alle internationalen Bergführer*innen, die keinen Instruktor Sportkletterkurs nachweisen können, absolvieren.

Welche Prüfungen im Sportkletterbereich müssen gemacht werden, um die Autorisierung als Sportkletterführer*in zu erhalten.

Personen, die die komplette Ausbildung durchlaufen, müssen die vorgesehenen Prüfungen für die einzelnen Ausbildungsteile absolvieren.

Personen, die einen Instruktor Sportklettern Kurs an einer BSPA gemacht haben, und Polizeibergführer*innen, die eine Sportkletterkurs in der Ausbildung nachweisen können, müssen eine Prüfung in den Bereichen Berufskunde, Natur- und Umweltkunde, Ethik- und Konfliktmanagement und Erste Hilfe erfolgreich bestehen.

 

To do´s Anmeldung

Anmeldung und AGB

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich Online – hier kommst du zur

ANMELDUNG

Die Anmeldung wird nach erfolgreicher Anmeldung über unser Kursbuchungstool von uns bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung wird auch eine Rechnung übermittelt. Erst nach der Anzahlung bzw. vollständigen Zahlung (bei Anmeldungen bis 30 Tage vor Kursstart) ist der Ausbildungsplatz garantiert!

Der Zahlungseingang wird nochmals per Email bestätigt.

Es wird empfohlen eine Reise-Storno/Abbruchsversicherung abzuschließen. Unter folgendem Link kannst du eine Stornoversicherung für den Kurs bzw. das Hotel abschließen:

Es gelten die AGB des Steirischen Bergsportführerverbandes. Mit der Anmeldung akzeptierst du vollinhaltlich alle Hinweise, Anforderungen und Bedingungen der Kursauschreibung! Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass im Schulungsgelände und am Veranstaltungsort Fotos und Filmaufnahmen angefertigt und zu Zwecken der Dokumentation und der Bewerbung des Verbandes in Medien veröffentlich werden können.

Eine Anerkennung der erworbenen beruflichen Qualifikation zur beruflichen Ausübung des Berufes ist innerhalb der EU notwendig, wenn die Ausübung des Berufes im Zielland (Bundesland, Region, Staat, …) durch gesetzliche Vorschriften reglementiert ist. Diese länderbezogenen Regelungen können zusätzliche Ausbildungen und Nachweise erfordern. Dies kann auch auf nicht EU-Mitgliedsstaaten zutreffen.

 

 

 

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